Alle vier Jahre werden sie gewählt, die Betriebsräte, immer zwischen dem 1. März und 30. Mai. Die Menschen, die sich für die Beschäftigten stark machen, die dafür sorgen, dass die Beschäftigten gehört werden, wenn es um die Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen geht. Die zur Seite stehen, wenn jemand gekündigt werden soll oder gemobbt wird. Die Gesundheitsprogramme durchsetzen, damit Arbeit nicht kaputt macht. Die auf die Einhaltung von Dienstplänen achten.
Kurzum: Die mitbestimmen, wenn es um wichtige Entscheidungen in einem Unternehmens geht, die sich auf die Beschäftigten in der einen oder anderen Form auswirken. Wer im Betrieb noch keinen Betriebsrat, kurz BR, hat, findet bei ver.di jederzeit Unterstützung, einen zu gründen, und auch dann, wenn es bereits einen gibt.
Arbeitnehmer*innen bestimmen durch die Betriebsratswahlen mit. Damit stärken sie die beiden untrennbaren Partner bei der Sicherung guter Lebens- und Arbeitsbedingungen: Betriebsrat und Gewerkschaft. ver.di setzt gute Rahmenbedingungen durch ihre erfolgreiche Tarifarbeit und entschlossenes politisches Wirken und Handeln. Gemeinsam sichern sie Arbeitsplätze und gestalten die Zukunft – und entfalten ihre wahre Stärke. Die Tarifverträge von ver.di regeln die Dauer des Urlaubs, der Betriebsrat die konkrete betriebliche Gestaltung. Auch Entgelte sind durch Tarifverträge der Gewerkschaft mitbestimmt. Betriebsräte sorgen für die richtige Eingruppierung der Beschäftigten im Betrieb.