Zeitenwende?

© Laura Münker
Arbeitgeber tritt einen Arbeitnehmer
29.02.2024

Zum Ende des Jahres 2023 wurde sowohl das Schutzpaket bei der Post verlängert als auch ein Tarifvertrag mit weitreichenden Folgen geschlossen. Ersteres führte zwar nicht wirklich zu innerbetrieblichen Schlagzeilen, dennoch kann festgehalten werden, dass diese tarifliche Errungenschaft in den nächsten drei Jahren für die Beschäftigten immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. Daneben wurde ein Tarifvertrag zum Thema Arbeitszeit in der Zustellung abgeschlossen. Dies war notwendig, um auf die Fragen zur Umstellung der Zustellorganisation bei der Post verbindliche Antworten zu finden. Die Arbeitgeberin beabsichtigt, bundesweit das Thema „Ist-Zeit“ in der Zustellung einzuführen. Für uns im Norden ist dies zwar ein alter Hut, die Herausforderung wird nun jedoch eher bei denen liegen, die bisher im sogenannten „Rahmen-Dienstplan“ gearbeitet haben.

Neben dieser Veränderung plant die Post einen weiteren Umbau der Zustellorganisationen. Dies wird voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen, da noch nicht feststeht, wie die genauen Rahmenbedingungen für eine Flexibilisierung aussehen könnten. Hier spielt der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens zum Postgesetz eine maßgebliche Rolle. Wir bleiben hierbei selbstverständlich weiterhin am Ball (siehe auch Ausgabe 01-2024 der FB News). Es ist festzustellen, dass die Betriebsräte im Norden in der Frage Arbeitszeit und Ausgestaltung der tariflichen Regelung gut aufeinander abgestimmt sind. Gleichzeitig fand aber auch auf Bundesebene ein Treffen mit den BR-Vorsitzenden am 23. Februar statt, in welchem auf die Besonderheiten und Gestaltungsmöglichkeiten des Tarifvertrages hingewiesen und das gemeinsame Vorgehen abgestimmt werden konnte.

Bemerkenswert bleibt das Verhalten einer anderen Kleinstorganisation, die seit 2018 keine Tarifverträge mehr bei der Post abschließt. Sie hatte wohl die Regelungen und Schutzmechanismen des neuen Tarifvertrags nicht verstanden. Anders lassen sich ihre fragwürdigen Publikationen, die in jüngster Zeit in den Betriebsstätten aufgetaucht sind, nicht erklären. Vielleicht spiegelt sich hier ein gewisser Zeitgeist wider, der sich darin ausdrückt, eher von der Seitenlinie unqualifiziert und populistisch reinzubrüllen, anstatt sich auf dem Spielfeld abzuarbeiten. Wer sich eher auf Fakten anstatt auf Phrasen konzentrieren möchte, sollte auf die große Gewerkschaft hören, die den Tarifvertrag verhandelt und abgeschlossen hat.

Zu guter Letzt noch ein Ärgernis aus dem Postbetrieb: Die Arbeitgeberin plant, die sogenannte „Springer-Zulage“ einzustellen. Hierbei handelt es sich um eine einseitige Zahlung der Arbeitgeberin, die aus Sicht vieler Beschäftigter ungerecht ist. Als ungerecht wird vor Allem empfunden, dass die viel höher belasteten Saal-Springer*innen bei dieser Zahlung bisher leer ausgegangen sind. Trotzdem bleibt festzustellen, dass die nun betroffenen Gruppenspringer*innen berechtigterweise sauer auf ihre Arbeitgeberin sind, weil sie einseitig diese Zahlung einstellen will. Hinter vorgehaltener Hand soll sogar behauptet werden, dass der Tarifvertrag „Arbeitszeit in der Zustellung“ einer Zahlung im Wege stünde. Diese Behauptung der Arbeitgeberin entspricht nicht der Wahrheit und macht einmal mehr deutlich, dass die Deutsche Post AG gerne mit der Methode „Teile-und-Herrsche“ arbeitet. Leider hat die DPAG an dieser Stelle nicht den Anstand bewiesen, den Beschäftigten zu erklären, dass die Arbeitgeberin Verursacherin und nicht Opfer ist. Dies lässt sich in die Kategorie „Die Beschäftigten für dumm verkaufen“ einordnen. Wertschätzung sieht anders aus!

 

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