Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, welcher Ende 2020 durchgesetzt wurde, sieht u.a. eine zweistufige Erhöhung der Entgelte von 1,2% und 1,8% vor. Das Tarifergebnis wurde durch das Anpassungsgesetz im März 2021 zeit- und weitestgehend wirkungsgleich auf die Bundesbeamt*innen – und somit auch für die Postbeamt*innen – übernommen. Die zweite Erhöhungsstufe von 1,8% mehr Besoldung greift zum 1. April 2022. Ebenso steigen die Bezüge der Versorgungsempfänger*innen. Die tarifvertraglich vereinbarte Friedenspflicht im öffentlichen Dienst endet mit Ablauf des 31.12.2022. Insofern ist zum April einerseits eine Besoldungserhöhung auf den Bezügemitteilungen zu verzeichnen, die ver.di und unser Fachbereich erzielt haben, andererseits stehen wir zum Ende dieses Jahres vor der nächsten Entgelt- und Besoldungsrunde.
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