Nach der langen Vorbereitungszeit, die wesentlich durch die parlamentarische Sommerpause geprägt war, liegt nun das Anpassungsgesetz für die Bundesbesoldung und -versorgung vor. Dies beschreibt die wirkungsgleiche Übertragung des durchgesetzten Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst im Bund und bei den Kommunen auf die (Post-) Bundesbeamt*innen und Versorgungsempfänger*innen. So werden die Besoldungsgruppen ab dem 01.03.2024 um einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro erhöht sowie zusätzlich lineare 5,3 %. Der Versorgungsabschlag von 0,2 Prozentpunkten ist bereits berücksichtigt. Für den Monat Juni 2023 wird eine einmalige Sonderzahlung von 1.240 Euro und für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 wird jeweils eine weitere Sonderzahlung von monatlich in Höhe von 220 Euro gewährt. Versorgungsempfänger*innen partizipieren analog, wobei die Sonderzahlungen im Verhältnis zu dem jeweils maßgeblichen und individuellen Ruhegehalts- und Anteilssatz gezahlt wird. Gegenwärtig zeichnet sich ab, dass die Aus- und Nachzahlung mit den Oktoberbezügen beginnen wird.
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