Beamte

TVöD-Ergebnis wird übertragen!

22.06.2023

ver.di hat in der Tarif- und Besoldungsrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (TVöD) in Bund und Kommunen Ende April ein Tarifergebnis durchsetzen können. Dieses wurde am 17. Mai nach einer breit angelegten Mitgliederbefragung angenommen. Im Ergebnis wird den Tarifkräften eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 € gezahlt. Im Juni 2023 beträgt diese steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung 1.240 € und zwischen Juli 2023 und Februar 2024 jeweils monatlich   220 €. Ab März 2024 werden die Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 € erhöht. Zuzüglich zum Sockelbetrag steigen die Entgelte linear um weitere 5,5 %. Ergibt die Summe aus Sockelbetrag und der Steigerung von 5,5 % keine 340 €, wird diese bis dahin aufgefüllt. ver.di unterstrich im Verlauf der Tarif- und Besoldungsrunde die Forderung der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen. Das Bundesinnenministerium hat nun die Vorlage des erforderlichen Besoldungsanpassungsgesetzes angestoßen. Bei der linearen Erhöhung werden 0,2 % für die Versorgungsrücklage abgezogen, sodass auf den Sockeltrag eine Erhöhung um 5,3 % folgt. Die Sonderzahlung steht für Versorgungsempfänger*innen (Beamte in Pension) in Abhängigkeit des jeweiligen individuellen Ruhegehaltsatzes zur Berechnung des Ruhegehalts und Hinterbliebenenversorgung. Damit beträgt die Inflationsausgleichszahlung bei einem Ruhegehaltsanspruch von 71,75 % der Besoldung insgesamt 2.152,50 Euro. Den Fachbereich erreichen derzeit unzählige Anfragen. Die Ressortabstimmungen in den Bundesministerien sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Dennoch ist man bemüht, eine Vorlage ins Bundeskabinett im Juli dieses Jahres einzubringen. Es muss (leider) jedoch davon ausgegangen werden, dass mit entsprechenden Zahlungen erst in den Herbstmonaten zu rechnen ist, sofern keine von ver.di geforderte Abschlagszahlung vorab durch den Bund durchgesetzt wird. 

 

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