In der 4. Verhandlungsrunde konnten sich die Tarifpartner auf folgendes Ergebnis einigen:
- Erhöhung der EG 2 zum 01.07.2024 auf 13 € auf 2253 € und zum 01.07.2025 um 3,5 % sowie zum 01.01.2026 Erhöhung des Stundenlohnes um 0,42 €
- Erhöhung der EG 3 bis 7 zum 01.07.2024 und zum 01.07.2025 um jeweils 3,5 % sowie zum 01.01.2026 Erhöhung des Stundenlohnes um 0,42 €
- Erhöhung der Erfahrungsstufen zum 01.10.2024 und zum 01.10.2025 nach 3 Jahren um je 10 €, nach 6 Jahren um je 20 €, nach 10 Jahren um je 30 €, nach 15 Jahren um je 40 € und nach 20 Jahren um je 50 €
- Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um jeweils 7,5 % zum 01.09.2024 und zum 01.09.2025
- Individualrechtlich haben einige Mitglieder übertarifliche Zulagen vereinbart, die auf die Tarifsteigerungen voll angerechnet werden können. Bei den Erhöhungen zum 01.07.2024, 01.07.2025 und zum 01.01.2026 wird eine Mindesterhöhung von jeweils 65 € garantiert.
- Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40,0 auf 39,0 Stunden ab dem 01.01.2025
- Sollte während der Laufzeit des Entgelttarifvertrages der gesetzliche Mindestlohn die unterste Entgeltgruppe übersteigen, werden die Tariflöhne in allen Entgeltgruppen um den Erhöhungsbetrag pro Stunde bei gleichzeitiger Anrechnung der übertariflichen Zulagen steigen
- Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 30.06.2026.